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Gesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des § 32a Abs. 3 GmbHG
Es kann mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung gelten, daß die Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters an die GmbH zur Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen eine eigenkapitalersetzende Rechtshandlung im Sinne des 32a III GmbHG darstellt. Unter diesen Umständen liegt es für den Gesellschafter nahe, nach Wegen zu suchen, den hieran knüpfenden Rechtsfolgen durch andere Vertragsgestaltungen auszuweichen. Eine Überlegung könnte sein, im Wege des ...

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